Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Denis Bruch bietet als selbstständiger Unternehmer Passagierflüge mit Hängegleitern (Gleitschirm) an. Der Passagier bestätigt mit seiner Buchung die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt - gemeint sind aber sämtliche Geschlechter.

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Nutzung der Website

Diese Geschäftsbedingungen sowie alle Bestimmungen oder Bedingungen in anderen Bereichen dieser Website gelten zusammen für die Nutzung dieser Website und die darauf unterbreiteten Angebote. Bitte beachten Sie, dass jederzeit Änderungen an dieser Website vorgenommen oder Teile der Website entfernen werden können, ohne gegenüber Kunden für solche Änderungen zu haften. Es bleibt das Recht vorbehalten, diese Geschäftsbedingungen in Zukunft zu ändern, ohne Kunden hierüber ausdrücklich in Kenntnis zu setzen, und die weitere Nutzung der Website oder die Resevation und Buchung nach solchen Änderungen gelten als Einverständnis und Zustimmung des Kunden für solche Änderungen.

Ein Vertrag zwischen Kunde und Anbieter kommt erst dann zustande, wenn die Reservierung durch mich bestätigt wurde, die AGB durch den Kunden bestätigt sind und der fällige Betrag für das Angebot durch den Kunden beglichen wurde.

Wenn Sie als Kunde eine Reservation bzw. Buchung über diese Website vornehmen, garantieren Sie mit der Reservation, dass

  1. Sie nicht minderjährig sind oder nicht anderweitig geschäftsunfähig sind, einen rechtsverbindlichen Vertrag abzuschließen;
  2. die persönlichen Angaben, die Sie bei der Registrierung mitteilen, vollständig und richtig sind;
  3. Sie keinen falschen Namen oder den Namen einer anderen Person oder Körperschaft verwenden, zu dessen Verwendung Sie nicht berechtigt sind.
Haftung

Ich bin bestrebt, die Informationen auf dieser Website so richtig wie möglich zu halten, übernehmen jedoch weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Garantie für die Richtigkeit der Informationen. Ich übernehme auch keine Garantie für Sachverhalte, die mit der Nutzung dieser Website in Zusammenhang stehen, und Sie sind verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass Ihre eigene Ausrüstung vor Viren oder anderen externen Faktoren geschützt ist.

Zahlung und Gutscheine

Es wird kein Flugticket ausgestellt. Die Namen der Vertragsparteien (Luftfrachtführer und Passagier) und der bezahlte Flugpreis ergeben sich aus der Korrespondenz bei Vertragsschluss. Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen.

Über die Ausstellung, Anrechnung und Gültigkeit von Gutscheinen werden besondere Vereinbarungen getroffen.

Pilot und Gerät

Der Pilot des Passagierflugs ist im Besitz der dafür notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Der verwendete Hängegleiter ist für Passagierflüge geeignet und ordnungsgemäss gewartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät (Notfallschirm) mit sich.

Gesundheit und Ausrüstung des Passagiers

Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten. Im Zweifelsfall orientiert er den Piloten spätestens während den Startvorbereitungen. Es soll in einem solchen Fall gemeinsam entschieden werden, ob der Passagierflug durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Piloten. Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten eigenen oder den ihm zur Verfügung gestellten Helm und festes Schuhwerk zu tragen. Der Pilot kann zusätzliche Vorgaben (z.B. lange Hosen, warme Kleidung o.ä.) machen.

Haftungsbeschränkung

Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Hängegleitern das Fahrwerk den Beinen von Pilot und Passagier entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden.

Der Pilot hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio für Personenschäden und CHF 5'000 für Sachschäden abgeschlossen. Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.

Minderjährige oder unmündige Passagiere

Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig dem Piloten eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.

Termin, Durchführungsort, Dauer und Annullation durch den Veranstalter

Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht. Nach Möglichkeit wird der Passagierflug auf den nächsten freien Termin verschoben. Ist ein Ausweichtermin nicht möglich und liegen die Gründe für die Absage des ursprünglichen Termins nicht beim Passagier, so kann dieser den bezahlten Flugpreis zurückfordern. Die Dauer eines Passagierfluges richtet sich nach den Meteo-Verhältnissen. Ist dem Passagier eine Mindestdauer des Fluges zugesichert worden und konnte diese nicht erreicht werden, so kann er pro rata der effektiven zur zugesagten Flugzeit die Differenz des Flugpreises zurückfordern.

Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

Annullation durch den Passagier

Annulliert der Passagier den Flug, obwohl ein solcher möglich wäre, so gelten folgende Regeln für die Rückforderung des Flugpreises:

  • Bei einer Annullation mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird der volle Flugpreis zurückerstattet.
  • Bei einer Annullation am Vortag, jedoch weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden 50% des Flugpreises zurückerstattet.
  • Bei einer Annullation am Tag der geplanten Durchführung wird der bezahlte Flugpreis nicht zurückerstattet.
Versicherung des Passagiers bei einem Unfall

Der Pilot hat für den Passagier eine Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 100'000 abgeschlossen. Leistungen aus dieser Unfallversicherung können beansprucht werden, nachdem die Leistungen einer allfällig vorhandenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind. Eine Leistungspflicht des Piloten für Ansprüche aus den Folgen eines Unfalls bestehen nur im Rahmen der versicherten Leistungen und nur bis zur versicherten Deckungslimite.

Foto- und Filmaufnahmen

Der Passagier hat die Möglichkeit ein Film- & Fotopaket bereits im Vorfeld mitzubuchen oder separat zu kaufen. Es ist grundsätzlich zu empfehlen den Wunsch nach Film- und Fotoaufnahmen sowie individuelle Wünsche vor Abflug mit dem Piloten zu klären. Die Rechte für die private Nutzung der Aufnahmen werden dem Passagier mit dem Kauf der Fotos gewährt. Der Pilot behält sich das Recht vor die Aufnahmen für Werbezwecke zu verwenden. Der Passagier hat jederzeit das Rwecht und die Möglichkeit der Nutzung zu widersprechen.

Dem Passagier ist es in Ausnahmefällen gestattet, eine kleine Kompaktkamera (Typ GoPro) mitzuführen. Diese ist sachgerecht zu befestigen. Der Pilot entscheidet verbindlich über die Art und Weise der Befestigung. Mobiltelefone und Kameras mit Wechselobjektiven dürfen während dem Flug nicht benutzt werden. Der Pilot kann Ausnahmen davon unter (Sicherheits-)Auflagen gestatten.

Gerichtstand für Passagiere aus den USA oder Kanada

Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich der Pilot nicht auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlässt.

Ordentlicher Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte im Kanton Bern zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Salvatorische Klausel

Falls sich eine Bestimmung oder Bedingung dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen sollte, wird die betreffende Bestimmung oder Bedingung von den übrigen Geschäftsbedingungen, die weiterhin gültig und durchsetzbar sind, getrennt.

Falls eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unrechtmäßig, ungültig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sein sollte, so gilt diese Bestimmung als abtrennbar, ohne Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen zu haben.